Bei einer familieninternen Nachfolge übernehmen meistens der Sohn oder die Tochter den Betrieb.
Es ist die größte Herausforderung, dass dies gelingt.
Themen-Übersicht
- Familieninterne Nachfolge: 2 Beispiele
- Unternehmenswert berechnen
- Drei Möglichkeiten der Familiennachfolge
- So läuft die Nachfolge in Familienunternehmen ab
- Steuerliche Beispiele
- Fachberater für Unternehmensnachfolge
- Möglichkeiten der Unternehmensnachfolge – aus steuerlicher Sicht
- Interviews zur Familiennachfolge
Familieninterne Nachfolge: 2 Beispiele

Die realistische familieninterne Nachfolge
Der 73-jährige Unternehmer denkt schon seit langem an die Unternehmensnachfolge. Aber es gibt einfach wichtigeres zu tun. Sein Sohn ist bereits seit über 20 Jahren im Betrieb. Es kommt immer wieder zu Konflikten, weil der Sohn andere Vorstellungen über die Produkte und Leistungen hat. Auch die Banken schauen mit Argusaugen auf das Unternehmen und die ungeregelte Nachfolge. Die Tochter hat bereits die Brocken geschmissen und ihren Arbeitsplatz im Familienunternehmen gekündigt. Jetzt hat sie auch noch bei einem Wettberber angeheuert. Der Unternehmer kann nicht wirklich loslassen. Doch eines Tages setzt ihm der Sohn die Pistole auf die Brust: Nächstes Jahr soll es so weit sein. Sonst verlässt auch er das Unternehmen.
Die ideale familieninterne Nachfolge
Ein 64-jähriger Unternehmer hat sein mittelständisches Unternehmen in der Maschinenbaubranche zu einem Spitzenposten geführt. Stück für Stück hat er den Umsatz gesteigert. Ein eigenes, innovatives Produkt sorgt seit Jahren für sichere Einnahmen. Der Sohn, 35 Jahre alt, ist bereits zehn Jahre im Betrieb und hat immer mehr Verantwortung übernommen. Auch seine Tochter, 28, ist bereits im Unternehmen aktiv und arbeitet im Marketing mit. Beide Kinder wurden bereits in den vergangenen Jahren Unternehmensanteile übertragen. So wurde eine beträchtliche Summe an Erbschaftssteuer gespart. Kommendes Jahr ist es so weit: Die offizielle Nachfolge findet statt.

Unternehmenswert berechnen
So erhalten Sie eine erste Einschätzung
Der Wert einer Firma hängt von vielen Kriterien ab. Für den ersten Eindruck spielen Kennziffern wie der Gewinn oder die Umsatzrendite eine wichtige Rolle.
Mit entsprechenden Berechnungsmethoden erhalten Sie einen ersten Anhaltspunkt. Dies liefert Ihnen unser kostenloser Schnell-Rechner für die Berechnung des Firmenwertes.
Als Gewinn nehmen Sie am besten den Durchschnittswert der letzten drei Jahre, um ein möglichst objektives Bild zu erhalten. Durch die Auswahl Ihrer Branche bekommen Sie eine genauere Berechnung.
Drei Möglichkeiten der Familiennachfolge
So läuft die Nachfolge in Familienunternehmen ab
Schritt 1: Frühzeitige Überlegungen
Der Unternehmer sollte möglichst drei bis fünf Jahre vor der eigentlichen Unternehmensnachfolge durchdenken, wie er vorgehen will. Sowohl das Profil des Nachfolgers sollte klar sein als auch für Notfälle vorgesorgt sein – etwa mit einem Testament oder entsprechenden Vollmachten. Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Schuldrecht – in den Nachfolgeprozess spielen viele juristische Themen hinein. Zeit, sich zu informieren.
Schritt 2: Unternehmerische IST-Analyse
Hier geht es darum, dass eigene Unternehmen systematisch zu analysieren. Was sind die Stärken und die Schwächen? Vor welchen Herausforderungen steht das Unternehmen in den kommenden zehn Jahren? Wie sind die finanziellen Rücklagen, wie ist der Cash Flow? Wie verändern sich der Markt und die Kunden? Auch die Rechtsform beeinflusst die steuerlichen Folgen der Nachfolge.
Schritt 3: Private IST-Analyse
Auch die private finanzielle Situation sollte klar analysiert werden. Hierzu zählt die Altersvorsorge des Unternehmers, die Absicherung der Ehefrau, aber auch erbrechtliche Themen – etwa, wenn es verschiedene Erben gibt, die gleich oder eben auch unterschiedlich berücksichtigt werden sollen.
Schritt 4: Systematische Nachfolgesuche
Ein Unternehmer sollte bei der Suche nach einem Nachfolger geschickt vorgehen – sonst entsteht schnell Unruhe im Betrieb. Bei einer familieninternen Nachfolge muss der Junior frühzeitig aufgebaut werden. Er muss lernen, Gesamtverantwortung zu übernehmen. Bei einer externen Nachfolge sollten systematisch mehrere Kandidaten gesucht werden, damit möglichst ein Bieterwettbewerb entsteht. Unternehmensbörsen bieten dies häufig nicht.
Schritt 5: Vorbereitung des Unternehmens
Bei einer familieninternen Nachfolge muss der Gesellschaftsvertrag entsprechend angepasst werden. Möglicherweise macht eine Änderung der Gesellschaftsform Sinn. Auch ein Beirat kann gegründet werden – etwa, damit der Unternehmer auch nach seinem Rückzug noch Einfluss ausüben kann.
Schritt 6: Entscheidungsphase
Bei einer familieninternen Nachfolge muss der Gesellschaftsvertrag entsprechend angepasst werden. Möglicherweise macht eine Änderung der Gesellschaftsform Sinn. Auch ein Beirat kann gegründet werden – etwa, damit der Unternehmer auch nach seinem Rückzug noch Einfluss ausüben kann.
Schritt 7: Umsetzung
Neben den rechtlichen und steuerlichen Fragen ist es von Vorteil, wenn der Unternehmer nicht „spurlos“ verschwindet und sich Knall auf Fall zurückzieht. Denn das Unternehmen profitiert davon, wenn er seine Erfahrung mit einbringen kann. Dies kann auch in Form eines Beratervertrages geschehen, so dass der Inhaber für sein umfassendes Wissen und seine Erfahrung entsprechend honoriert wird.
Steuerliche Beispiele
Beispiel 1: Der Chef behält sein Haus
Häufig wollen Unternehmer z.Bsp. ein Grundstück behalten, um im Alter keine Miete zu zahlen und weiterhin gut zu leben. Das Grundstück ist allerdings Teil des Betriebsvermögens und müsste mit übertragen werden, damit keine Erbschaftssteuer anfällt. In solchen Fällen muss wahrscheinlich das Betriebsvermögen neu strukturiert werden.
Beispiel 2: Der Unternehmer bleibt Chef
Bei einer Nießbrauchsregelung überträgt der Unternehmer seinen Betrieb, hat aber weiterhin die volle Kontrolle über die Erträge. Das Eigentum und das Nutzungsrecht fallen also auseinander. Der beschenkte Erbe braucht als Nießbrauchbesteller jedoch hinreichende Rechte, damit die Erbschaftssteuer nicht doch noch anfällt.
Beispiel 3: Der Sohn gerät in Probleme
Bei vielen Familienunternehmen übernehmen Sohn oder Tochter den Betrieb. Doch diese müssen die Firma für eine gewisse Zeit lang weiterführen. Sonst kann es zu Kürzungen der Verschonung kommen. Zum Beispiel, wenn der Sohn nicht erfahren genug ist und das Unternehmen dadurch in betriebswirtschaftliche Schieflage gerät – und schließlich verkauft werden muss.
Fachberater für Unternehmensnachfolge
So regeln Sie Ihre Nachfolge steuerlich vorteilhaft
Wenn Unternehmer sich nicht frühzeitig um die Nachfolge kümmern, freut sich der Staat. Denn das Finanzamt hält bei der Erbschaftssteuer die Hand weit auf. Das kann das Unternehmen gefährden oder die finanziellen und strategischen Möglichkeiten des Nachfolgers einengen. Umgekehrt gilt: Durch lebzeitige Übertragung kann Geld eingespart werden – und die Zukunft des Unternehmens gesichert werden.
Fachberater für Unternehmensnachfolge stehen an Ihrer Seite und unterstützt Sie in Ihren Interessen. Sie können schwierige Themen abgeben und erledigen lassen. Durch einen Nachfolgeberater werden Sie flexibler.
Ein Nachfolgeberater hat viele Jahre Erfahrung. Sein Beruf ist es, dass Unternehmen über Generationen weiterleben. Nehmen sie jetzt kostenlos und unverbindlich Kontakt zu einem Nachfolgeexperten auf!
Möglichkeiten der Unternehmensnachfolge – aus steuerlicher Sicht
Weil die Übertragung steuerlich komplex ist und viele davor zurückschrecken, ihr eigenes Erbe zu verteilen, kümmern sich viele Unternehmer nicht um das Thema. Die Folge: Durch eine hohe steuerliche Belastung gerät der Betrieb schon kurz nach dem Todesfall in eine ernste Krise. Gerade mittelständischen Betrieben fehlt es an entsprechender Liquidität. Häufig kommt es auch zu erbschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen, die den Betrieb ebenfalls gefährden. Eine ebenso große wie unnötige Gefahr, die das Lebenswerk des Unternehmers bedroht.
Die Übertragung kann gegen einen bestimmten Betrag oder Teilbetrag oder unentgeltlich stattfinden. Eine Möglichkeit besteht auch in einer stufenweisen Übertragung, verbunden mit Renten- oder Nießbrauch-Regelungen. Wenn die Übertragung steuerneutral durchgeführt werden soll, müssen viele Details berücksichtigt werden. Gleichzeitig können Unternehmer ruhiger schlafen, weil sie die Nachfolge professionell und vor allem sparsam geregelt haben. Denn niemandem im Betrieb nützt es, wenn nur das Finanzamt profitiert.
Das Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
Das Erbschaftssteuergesetz (ErbStG) wurde wiederholt neu geregelt, auf Druck des Verfassungsgerichts. Gerade in Zeiten der wirtschaftlichen Krise könnten weitere Reformen drohen, um Familienunternehmen stärker zu schröpfen. Einfallstor könnte die „Bedürfnisprüfung“ sein, die derzeit noch vergleichsweise milde ausgelegt wird. Der Verband der Familienunternehmer hat für die Bewertung der Erbschaftssteuer-Reform eine umfangreiche Broschüre erstellt. Informieren Sie sich bei einem Steuerberater und Nachfolge-Experten über die aktuelle rechtliche Lage, um die Rechtssituation für Sie optimal zu nutzen. Auch die Schenkungssteuer wird im Rahmen des ErbStG geregelt.